Prozessorientierte Abklärung des Kindeswohls

Der Gesprächsraum führt im Auftrag von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) Abklärungen des Kindeswohls durch. Grundlage bildet das Berner und Luzerner Abklärungsinstrument.
Im Fokus steht eine fachlich fundierte Einschätzung der aktuellen Lebenssituation des Kindes, die direkt für eine Entscheidungsfindung zum Wohl des Kindes verwertbar ist.
Lächelndes kleines Mädchen mit kurzem Haar, das ein Peace-Zeichen macht.
Mögliche Themen
Häusliche Gewalt
Die Abklärung untersucht, in welchem Ausmass das Kind betroffen ist, direkt oder indirekt, und welche Schutzfaktoren vorhanden sind.
Vernachlässigung
Ziel ist es, mögliche Defizite zu erkennen und den Unterstützungsbedarf klar einzuordnen.
Hochstrittige Eltern
Die Abklärung beleuchtet die Auswirkungen der elterlichen Dynamik auf das Kind und mögliche Wege zur Entlastung.
Zahlen und Fakten
Eine lächelnde Frau mit grauen Haaren und Sicherheitsgurt fährt ein weißes Auto.
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erfolgreich abgeschlossene Begleitungen seit 2016
16.121 km
2024 für unsere Klienten unterwegs
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Abklärung im Auftrag der KESB
Die Abklärung dient der Klärung, ob das Kindeswohl gewährleistet ist und ob Unterstützungs- oder Schutzmassnahmen erforderlich sind. Der Prozess erfolgt strukturiert, nachvollziehbar und orientiert sich an anerkannten fachlichen Standards.
Wir arbeiten prozessorientiert und methodisch. Die Einschätzung entwickelt sich schrittweise auf der Grundlage erhobener Informationen. Strukturierte Gespräche mit Eltern, Kindern oder Jugendlichen sowie weiteren Bezugspersonen bilden eine zentrale Grundlage. Es werden Kindergarten, Schule, involvierte Fachstellen, etc. systematisch einbezogen und Beobachtungen im Lebensumfeld durchgeführt. Die abklärenden Fachpersonen können Impulse in das Familiensystem geben.
Ressourcen, Belastungen und Risiken werden differenziert erfasst und eingeordnet. Empfehlungen werden transparent begründet und hergeleitet, und in einem berichtsfähigen Format dokumentiert. Daraus entsteht eine fachlich begründete Einschätzung des Kindeswohls.
Die Auftragserteilung erfolgt ausschliesslich durch die zuständigen KESB
Privatpersonen können sich hier über Vorgehen und Rahmen informieren, wenn sie von einer Abklärung betroffen sind.
Auftrag durch die KESB
Klärung der Fragestellung, des rechtlichen Rahmens sowie der Erwartungen an die Abklärung. Es wird festgelegt, welche Themen im Fokus stehen.
Sichtung der Unterlagen
Prüfung vorhandener Berichte und Informationen, um ein erstes Bild der Situation zu gewinnen und relevante Aspekte zu identifizieren.
Gespräche
Strukturierte Gespräche mit Eltern, Kind bzw. Jugendlichen und relevanten Bezugspersonen zur Erfassung unterschiedlicher Perspektiven.
Ergänzende Abklärungen
Einbezug von Fachstellen wie Schule oder Betreuung sowie punktuelle Beobachtungen im Lebensumfeld des Kindes.
Auswertung
Systematische Einschätzung der Situation unter Einbezug von Ressourcen, Belastungen und möglichen Risiken.
Bericht
Klare und nachvollziehbare Darstellung der Ergebnisse mit fachlich begründeten Empfehlungen.
Rückmeldung
Übergabe des Berichts an die KESB und bei Bedarf Klärung offener Fragen als Entscheidungsgrundlage.
Können wir Sie unterstützen?
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Zwei Frauen sitzen in einem Wohnzimmer und führen ein Gespräch.
Häufig gestellte Fragen & Informationen
Was kostet eine Beratung?
Erstgespräch: 100,- Fr.
Beratung für Familien, Eltern oder Einzelpersonen: 130,- Fr. pro Sitzung (60 Minuten).
Die Sitzungsdauer ist nicht strikt auf 60 Minuten begrenzt – wir beenden eine Beratung erst, wenn sich ein sinnvoller inhaltlicher Abschluss ergibt.
Muss ich eine bestimmte Anzahl an Sitzungen absolvieren?
Nein, Sie entscheiden selbst, wie oft und in welchen Abständen Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen möchten.
Erhalte ich eine Diagnose?
Nein. Unsere Beratung erfolgt ohne umfangreiche Datenerhebung, Testverfahren oder Verhaltensbeobachtung. Daher stellen wir keine psychologische oder psychiatrische Diagnose.
Werden Medikamente verschrieben?
Nein, wir sind weder medizinisch noch psychiatrisch ausgebildet und verschreiben keine Medikamente.
Erfährt meine Krankenkasse oder mein Arbeitgeber von der Beratung?
Nein, wir unterliegen der Schweigepflicht und geben keinerlei Informationen an Dritte weiter. Ihre Beratung bleibt absolut vertraulich.
"Dank eurer Unterstützung verstehe ich heute meine Tochter und vermeide dadurch Überforderung und Unklarheiten."
Frau M. & Tochter
Gesprächsraum Klientin
Standort
Hier finden Sie unser Büro. Bitte beachten Sie, dass Beratungen nur nach Voranmeldung per Telefon oder E-Mail möglich sind.
+41 (52) 503 60 10
Telefon
Ansprechperson
Johanna Gross-Eichenberger
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