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Prozessorientierte Abklärung des Kindeswohls

Der Gesprächsraum führt im Auftrag von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) Abklärungen des Kindeswohls durch. Grundlage bildet das Berner und Luzerner Abklärungsinstrument.
Im Fokus steht eine fachlich fundierte Einschätzung der aktuellen Lebenssituation des Kindes, die direkt für eine Entscheidungsfindung zum Wohl des Kindes verwertbar ist.
Lächelndes kleines Mädchen mit kurzem Haar, das ein Peace-Zeichen macht.
Mögliche Themen
Häusliche Gewalt
Die Abklärung untersucht, in welchem Ausmass das Kind betroffen ist, direkt oder indirekt, und welche Schutzfaktoren vorhanden sind.
Vernachlässigung
Ziel ist es, mögliche Defizite zu erkennen und den Unterstützungsbedarf klar einzuordnen.
Hochstrittige Eltern
Die Abklärung beleuchtet die Auswirkungen der elterlichen Dynamik auf das Kind und mögliche Wege zur Entlastung.
Zahlen und Fakten
Eine lächelnde Frau mit grauen Haaren und Sicherheitsgurt fährt ein weißes Auto.
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Abklärung im Auftrag der KESB
Die Abklärung hat zum Ziel, festzustellen, ob das Wohl des Kindes gesichert ist und welche Hilfe- oder Schutzmassnahmen erforderlich sein könnten. Der Prozess zeichnet sich durch ein strukturiertes und transparentes Vorgehen aus und orientiert sich an anerkannten fachlichen Standards.
Wir arbeiten prozessorientiert und methodisch: Strukturierte Gespräche mit Eltern, Kindern oder Jugendlichen sowie weiteren Bezugspersonen bilden die zentrale Grundlage. Es werden Kindergarten, Schule, involvierte Fachstellen etc. systematisch einbezogen und Beobachtungen im Lebensumfeld durchgeführt. So können wir Situationen aus verschiedenen Perspektiven erfassen, Hypothesen für zielgerichtete Hilfeleistungen ableiten und Impulse in das Familiensystem geben und den Umgang damit beobachten.
Ressourcen, Belastungen und Risiken der Familie werden differenziert erfasst und eingeordnet. Empfehlungen werden transparent hergeleitet und begründet, und in einem schriftlichen Bericht dokumentiert. Daraus entsteht eine fachlich begründete Einschätzung des Kindeswohls.
Die Auftragserteilung erfolgt ausschliesslich durch die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.
Auftrag durch die KESB
Klärung der Fragestellungen, des rechtlichen Rahmens sowie der Erwartungen an die Abklärung. Es wird festgelegt, welche Themen im Fokus stehen.
Sichtung der Akte
Prüfung vorhandener Berichte und Informationen, um ein erstes Bild der Situation zu gewinnen und relevante Aspekte zu identifizieren.
Gespräche
Strukturierte Gespräche mit Eltern, Kindern bzw. Jugendlichen und relevanten Bezugspersonen zur Erfassung unterschiedlicher Perspektiven.
Ergänzende Abklärungen
Einbezug von Fachstellen, Schule oder Betreuungseinrichtung sowie punktuelle Beobachtungen im Lebensumfeld des Kindes.
Auswertung
Klare und nachvollziehbare Darstellung der Ergebnisse mit fachlich begründeten Empfehlungen in einem schriftlichen Abklärungsbericht nach dem Berner und Luzerner Abklärungsinstrument.
Rückmeldung
Übergabe des Berichts an die KESB und bei Bedarf, Klärung offener Fragen.
Haben Sie Interesse an einer Zusammenarbeit?
Gerne beraten wir Sie unverbindlich am Telefon oder persönlich.
Blondes Kleinkind spielt auf dem Boden mit bunten LEGO-Bausteinen, die zu einem kleinen Haus geformt sind.
Häufig gestellte Fragen & Informationen
Was ist das Berner und Luzerner Abklärungsinstrument?
Welche Wartefristen gelten?
Wie wird der Datenschutz gehandhabt?
Wer führt die Abklärungen durch?
In welchem Einzugsgebiet führen Sie Abklärungen durch?
Arbeiten Sie mit dolmetschenden Personen zusammen?
Wie sind die Kosten gestaltet?
Standort
Hier finden Sie unser Büro. Bitte beachten Sie, dass Beratungen nur nach Voranmeldung per Telefon oder E-Mail möglich sind.
Ansprechperson
Johanna Gross-Eichenberger
Geschäftsführung
Mitgliedschaften
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