Die Abklärung dient der Klärung, ob das Kindeswohl gewährleistet ist und ob Unterstützungs- oder Schutzmassnahmen erforderlich sind. Der Prozess erfolgt strukturiert, nachvollziehbar und orientiert sich an anerkannten fachlichen Standards.
Wir arbeiten prozessorientiert und methodisch. Die Einschätzung entwickelt sich schrittweise auf der Grundlage erhobener Informationen. Strukturierte Gespräche mit Eltern, Kindern oder Jugendlichen sowie weiteren Bezugspersonen bilden eine zentrale Grundlage. Es werden Kindergarten, Schule, involvierte Fachstellen, etc. systematisch einbezogen und Beobachtungen im Lebensumfeld durchgeführt. Die abklärenden Fachpersonen können Impulse in das Familiensystem geben.
Ressourcen, Belastungen und Risiken werden differenziert erfasst und eingeordnet. Empfehlungen werden transparent begründet und hergeleitet, und in einem berichtsfähigen Format dokumentiert. Daraus entsteht eine fachlich begründete Einschätzung des Kindeswohls.
Die Auftragserteilung erfolgt ausschliesslich durch die zuständigen KESB
Privatpersonen können sich hier über Vorgehen und Rahmen informieren, wenn sie von einer Abklärung betroffen sind.